Volksmotion '5 für 5'
Fünf Stadträte für fünf Ressorts - Bürgerversammlung 28. März 2018
Bald ist es soweit - am 28. März 2018 wird die Volksmotion 'Fünf Stadträte für fünf Ressorts' an der Bürgerversammlung behandelt.
Hier finden Sie alle Infos dazu:
Warum ein Ja zur Volksmotion «Fünf Stadträte für fünf Ressorts»?
Aus fünf Gründen:
1) Bürgerinnen und Bürger einbeziehen: Die Bürgerversammlung entscheidet über die Organisation.
2) Fünf gleichwertige Stadträtinnen und Stadträte: Alle Mitglieder können sich wirklich politisch engagieren.
3) Effizient und wirksam: Jeder Stadtrat, jede Stadträtin führt ein Ressort.
4) Im Gleichgewicht: Eine starke politische Führung für eine kompetente Verwaltung.
5) Angemessene Ressourcen: Genügend Zeit für Dossiersicherheit bei Grossprojekten.
Weshalb eine Volksmotion?
Der Stadtrat hat sich per Januar 2017 eine neue Struktur gegeben: Drei hauptamtliche Stadträte werden ergänzt von vier nebenamtlichen Stadträten. Diese haben aber kein eigenes Ressort mehr. Sowieso ist der Stadtrat nur noch ‘strategisch’ tätig. Dafür stehen den Ressorts nun ‘Ressortleiter’ vor.
Diese Umstrukturierung hat der Stadtrat in die Wege geleitet, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger Einfluss nehmen konnten. Dank unserer Volksmotion besteht nun überhaupt die Möglichkeit, darüber zu entscheiden.
Was will die Volksmotion?
Die Volksmotion will fünf Stadträte für fünf Ressorts – eine naheliegende und einfache Lösung. Mit der Stadtratsreform wurden bereits fünf Ressorts geschaffen; es ist nur konsequent, dass diesen auch fünf Stadträtinnen und Stadträte vorstehen sollen.
Was bewirkt die Volksmotion?
Transparenz: Mit klaren Verantwortlichkeiten müssen die Mitglieder des Stadtrats für ihre Arbeit geradestehen. Das Stimmvolk kann klar erkennen, was jedes Stadtrats-Mitglied geleistet hat. Nur so kann das Stimmvolk die Arbeit jedes Mitglieds kontrollieren und entscheiden, ob es dieses wiederwählen soll oder nicht.
Die Bevölkerung entscheidet: Die Volksmotion verlangt vom Stadtrat, dass er seine Verwaltungsreform der Bürgerversammlung vorlegen muss.
Was wird an der Volksmotion kritisiert?
«Die Frist bis am 1. Januar 2019 ist unmöglich einzuhalten!»
Bei Annahme der Volksmotion muss der Stadtrat eine Vorlage zur Anpassung der Gemeindeordnung ausarbeiten. Dabei ist der Stadtrat nicht an den Wortlaut der Volksmotion gebunden. Er kann das Datum auf die nächsten Wahlen im Jahr 2020 verschieben.